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Rechtliches

Haftungs- und Vertragsregelungen

Vertragsbausteine zu Laufzeit, Haftung, Verschwiegenheit und Datenschutz. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten für die jeweils bezeichnete Vertragsart. Fassung v3.8, Rechtsstand 8. Oktober 2026.

Rechtsstand

Fassung v3.8 · gültig ab 8. Oktober 2026

Haftungs- und Vertragsregelungen als PDF (v3.8)
  • v1.0 · 25. Juli 2026 — Erstfassung: Geltungsbereich B2B, Leistungsumfang ohne Ausführung, Haftungs- und Urheberrechtsregelungen, Anbieterkennzeichnung nach DDG/MStV.
  • v1.1 · 25. Juli 2026 — Ergänzung: Vermögensschadenshaftpflichtversicherung im Impressum und in den AGB sowie im Profil vermerkt.
  • v1.2 · 25. Juli 2026 — Rechtliche Überarbeitung: Datenschutzerklärung um Hosting/Server-Logfiles, Auftragsverarbeiter-Kategorien, Drittland- und TLS-Hinweis sowie Aufsichtsbehörde erweitert; Reichweitenmessung transparent beschrieben; Einwilligung im Kontaktformular auf freiwillige Uploads beschränkt; Anschrift ergänzt; Hinweis zur eingestellten EU-OS-Plattform durch VSBG-Hinweis ersetzt.
  • v1.3 · 27. Juli 2026 — Erstgespräch: Klarstellung, dass das erste Gespräch vor Ort und telefonisch kostenlos ist; Anfahrt bis 25 km (einzelne Fahrt ab Kabelsketal OT Großkugel) im Erstgespräch kostenlos; darüber hinausgehende Vor-Ort-Termine nur nach telefonischer Absprache oder gegen Anfahrtsberechnung. Entsprechende Hinweise in AGB, Website-Texten und Landingpage ergänzt.
  • v1.4 · 27. Juli 2026 — Präzisierung: Die kostenlose Anfahrt bis 25 km gilt ausschließlich beim Erstgespräch eines Neukunden. Nach Auftragsverhältnisbeginn oder bei Folgeterminen werden Vor-Ort-Termine und Anfahrten nach Anfahrtspauschale oder Aufwand berechnet. Formulierungen in AGB, Website-Texten, Landingpage und MCP-Tools eindeutiger gestaltet.
  • v1.5 · 28. Juli 2026 — Klarstellung zur Anschrift: Am Markt 10, 06184 Kabelsketal OT Großkugel ist ausschließlich Postanschrift. Es besteht keine Besuchsanschrift und kein Publikumsverkehr; Termine finden ausschließlich beim Auftraggeber, telefonisch oder online statt. Hinweis in Impressum, Datenschutzerklärung, Informationsdatenblatt und den PDF-Fassungen ergänzt.
  • v1.6 · 2. August 2026 — Ergänzung der zuständigen Aufsichtsbehörden im Impressum: Gemeinde Kabelsketal (Bereich Ordnung, Sicherheit, Gewerbe) und Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (Fachbereich 5: Arbeitsschutz).
  • v1.7 · 2. August 2026, 11:36 Uhr — Anhebung der Deckungssummen für Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenshaftpflicht auf jeweils 5,0 Mio. EUR im Impressum.
  • v1.8 · 2. August 2026, 12:43 Uhr — Ergänzung eines Hinweises zum unterstützenden Einsatz generativer und beratender KI-/AI-Werkzeuge in den AGB: Alle Dienstleistungen, Beratungen und Ergebnisse werden stets von einer qualifizierten natürlichen Person bzw. der verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK) geprüft und freigegeben.
  • v1.9 · 2. August 2026, 13:50 Uhr — Entfernung sämtlicher Versicherungsangaben (Berufs-/Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Deckungssummen) aus Impressum, AGB, Profil und den PDF-Fassungen; die FAQ-Seite zur Versicherungsabsicherung entfällt.
  • v2.0 · 2. August 2026 — Schließung aller offenen Pflichtfelder vor Veröffentlichung: Impressum mit E-Mail und Kontaktformular als Kanäle unmittelbarer Kommunikation nach § 5 DDG sowie Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG; AGB mit Abrechnungstakt (15 Minuten), Zahlungsziel (14 Tage), Haftungshöchstbeträgen (250.000 EUR je Schadensfall, 500.000 EUR je Kalenderjahr), Kündigungsfrist (drei Monate zum Monatsende) und Gerichtsstand (Halle (Saale)).
  • v2.1 · 2. August 2026, 14:57 Uhr — Ergänzung des Vertragsbausteins „Externe VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft)“ auf der Seite Haftungs- und Vertragsregelungen mit Regelungen zu Laufzeit/Beendigung, Verantwortungsbereich, Haftung, Freistellung und Verweis auf den Datenschutz-/Verschwiegenheitsparagraphen von Vertrag 1.
  • v2.2 · 2. August 2026, 15:04 Uhr — Ergänzung des Vertragsbausteins „Externe Bauüberwachung (Werkvertrag)“ mit Regelungen zu Kündigung/Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung, Haftung/Versicherung und Verweis auf den Datenschutz-/Verschwiegenheitsparagraphen von Vertrag 1.
  • v2.3 · 2. August 2026, 16:11 Uhr — Straffung des § 7 der AGB: Detaillierte Haftungs- und Verjährungsregelungen entfernt; stattdessen Verweis auf die vertragsartenspezifischen Haftungs- und Vertragsregelungen.
  • v2.4 · 5. August 2026 — Wechsel von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis; konsequente Umstellung von Schriftform auf Textform; deutlichere B2B-Ausrichtung mit prominentem Hinweis auf Einbeziehung und Geltung der AGB; ausdrücklicher Hinweis, dass keine Rechtsberatung erbracht wird (RDG); Regelung zur kostenfreien Erstberatung (1 Stunde je angefangene 2.000 EUR potenziellem Auftragsvolumen); sichtbarer Aufschlag von 50 % für dringende Bearbeitung; pauschaliertes Ausfallhonorar in § 4 der AGB (mindestens 2 Stunden zu 125 EUR zzgl. Anfahrtskosten bei Absage unter 24 Stunden oder Nichterscheinen).
  • v2.5 · 5. August 2026 — Vereinfachung der Erstberatungsregelung: Die Erstberatung ist generell kostenfrei, soweit sie sich in einem angemessenen zeitlichen Rahmen bewegt (in der Regel 30 bis 60 Minuten). Die bisherige Staffelung nach potenziellem Auftragsvolumen (1 Stunde je angefangene 2.000 EUR) entfällt in AGB, Website-Texten, Landingpage und MCP-Tools.
  • v2.6 · 5. August 2026 — Fokussierung des KI-/AI-Hinweises auf generative KI/AI; der Zusatz 'beratende' wurde aus dem Hinweis in AGB und Website entfernt.
  • v2.7 · 10. August 2026 — Entfernung der 25-km-Grenze für die kostenlose Anfahrt im Erstgespräch. Die Anfahrt ist beim Erstgespräch eines Neukunden generell kostenlos; Folge-Anfahrten und Termine ab dem zweiten Vor-Ort-Einsatz werden nach Anfahrtspauschale oder Aufwand berechnet. Vereinheitlichung der Erstgespräch-Formulierungen in AGB, Website-Texten, Landingpage, MCP-Tools und llms.txt.
  • v2.8 · 10. August 2026, 17:18 Uhr — Versicherungsangaben vollständig entfernt: Die Hinweise auf Berufshaftpflichtversicherung und Deckungssummen werden vorerst nicht angezeigt. Gewerbestart- bzw. Leistungsbeginn voraussichtlich auf den 15.09.2026 verschoben. Vertragsbausteine Vertrag 1 und Vertrag 3 enthalten nur noch Laufzeit/Kündigung und Verschwiegenheit/Datenschutz; Haftungsregelungen bleiben über die verlinkte Seite abrufbar.
  • v2.9 · 10. August 2026, 18:25 Uhr — Telefonnummer +49 1604321631 im Impressum, Kontaktbereich, Footer, Schema.org-Daten und MCP-Kontakttool ergänzt. Rechts-PDFs neu erzeugt.
  • v3.0 · 10. August 2026, 19:32 Uhr — Klarstellungen vor Tätigkeitsaufnahme: Das Impressum weist die Gewerbeanmeldung als zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme (voraussichtlich 15.09.2026) erfolgend aus und stellt klar, dass bis dahin keine Leistungen erbracht werden; der Umsatzsteuerabschnitt gilt ausdrücklich ab Aufnahme der Tätigkeit. Die Fallbeispiele sind als berufliche Praxiserfahrung von Philipp Hähnel aus vorheriger Tätigkeit und nicht als Kundenreferenzen des Unternehmens gekennzeichnet. Der Hinweis auf den voraussichtlichen Tätigkeitsbeginn erscheint zusätzlich auf allen Unterseiten und Landingpages sowie unter den Handlungsaufforderungen im Startbereich.
  • v3.1 · 11. August 2026, 18:10 Uhr — Namentliche Benennung aller eingesetzten Auftragsverarbeiter in Datenschutzerklärung und Informationsdatenblatt: IONOS SE (Domain und E-Mail-Postfach, Serverstandort Deutschland), Lovable Labs Incorporated mit Auslieferung über Cloudflare, Inc. (Hosting und Anwendungsbetrieb) sowie Versand automatischer E-Mails über notify.pl-cc.de mit Resend, Inc. als Zustelldienst und Supabase, Inc. über Lovable Cloud (Datenbank- und Dateispeicher, Speicherort EU/Stockholm). Ergänzt um Angaben zur Drittlandübermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO und die Klarstellung, dass keine KI-Dienste zur Verarbeitung von Anfragen eingesetzt werden.
  • v3.2 · 11. August 2026, 18:42 Uhr — Ergänzung des Lovable-Eintrags in Datenschutzerklärung, Informationsdatenblatt und den PDF-Fassungen: Lovable setzt für Plattformbetrieb, -optimierung und -entwicklung generative KI-/AI-Werkzeuge ein; Ihre Kontaktanfragen und Uploads werden durch diese KI-Dienste nicht verarbeitet.
  • v3.3 · 30. August 2026, 19:05 Uhr — Einführung des freiwilligen Chat-Assistenten („PL Assistent“): Dokumentation der Verarbeitung über das KI-Gateway, der Browser-seitigen Speicherung des Verlaufs sowie der anonymen Themenstatistik in Datenschutzerklärung und Informationsdatenblatt.
  • v3.4 · 30. August 2026, 20:15 Uhr — Kostenlose Haftungs-Checkliste als Download eingeführt: E-Mail-Adresse sowie freiwillig Name und Unternehmen werden im Double-Opt-In-Verfahren verarbeitet; Abschnitt in der Datenschutzerklärung ergänzt (Einwilligung, Widerruf, 30-Tage-Löschung unbestätigter Anmeldungen, kein Newsletter). PDF-Fassungen der Rechtstexte aktualisiert.
  • v3.5 · 4. September 2026, 16:55 Uhr — Klarstellung zum Tätigkeitsbeginn: Die Gewerbeanmeldung ist zum 01.10.2026 erfolgt; die gewerbliche Ausführung beginnt an diesem Tag. Hinweis auf der Startseite und auf Unterseiten professionell neu formuliert; Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Informationsdatenblatt verwenden die aktualisierte Formulierung (kein „voraussichtlich“ mehr). PDF-Fassungen der Rechtstexte neu erzeugt.
  • v3.6 · 01.10.2026, 00:01 Uhr — Beginn der gewerblichen Ausführung: Alle Hinweise auf den bevorstehenden Tätigkeitsbeginn und die Wartelisten-Pflicht wurden entfernt. Das Impressum nennt die Gewerbeanmeldung als vollzogene Tatsache; die Warteliste im Kontaktformular ist eine freiwillige Option bei Terminengpässen. E-Mail-Vorlagen und Chat-Assistent nennen das Startdatum nicht mehr. PDF-Fassungen der Rechtstexte neu erzeugt.
  • v3.7 · 4. Oktober 2026 — Datenschutzerklärung und Informationsdatenblatt an die einwilligungsabhängige Nutzung von Google Analytics 4, die eigene Reichweitenmessung, den freiwilligen Chat-Assistenten und den Checklisten-Download angepasst. AGB um Facility Management Elektrotechnik und Fördermittelmanagement mit klaren Leistungsgrenzen ergänzt. Web- und PDF-Fassungen vollständig synchronisiert.
  • v3.8 · 8. Oktober 2026 — Schlusshinweis der AGB („Diese AGB sind auf den B2B-Einsatz zugeschnitten und ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall …“) entfernt; die Beschränkung auf Unternehmer folgt weiterhin unmittelbar aus § 1 der AGB. Web- und PDF-Fassungen synchron neu erzeugt.

Jede Änderung erhält eine neue Versionsnummer mit eigenem Rechtsstand. Für bestehende Aufträge gilt die bei Vertragsschluss abgerufene Fassung; die PDF-Datei dient als archivierbarer Nachweis.

Vertrag 1

Externes Projektmanagement

§ 1 Vertragslaufzeit und Beendigung

  1. (1)Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. (2)Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zulässig (§ 621 BGB). Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
  3. (3)Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei den vereinbarten Tätigkeiten nicht um Dienste höherer Art handelt, die nur aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden. Das Recht zur jederzeitigen, fristlosen Kündigung gemäß § 627 BGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.
  4. (4)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

§ 2 Verschwiegenheit und Datenschutz

  1. (1)Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen, Daten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben (§ 2 GeschGehG).
  2. (2)Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden.
  3. (3)Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verarbeiten.
  4. (4)Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach der Beendigung dieses Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren vollumfänglich bestehen.

Vertrag 2

Externe VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft)

§ 1 Laufzeit und Beendigung des Mandats

  1. (1)Das Mandat und die damit verbundene Übernahme der Anlagenverantwortung als externe Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) werden auf unbestimmte Zeit vereinbart.
  2. (2)Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden (§ 621 BGB). Die Kündigung hat mindestens in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen.
  3. (3)Da die Übernahme der Aufgaben einer VEFK eine langfristige Betriebsorganisation und Rechtssicherheit erfordert, wird das gesetzliche Kündigungsrecht zur fristlosen Auflösung bei Vertrauensverhältnissen gemäß § 627 BGB ausdrücklich abbedungen und ausgeschlossen.
  4. (4)Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 626 BGB zulässig (z. B. bei grober Verletzung der elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften).

§ 2 Verantwortungsbereich, Haftung und Freistellung

  1. (1)Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die strafrechtliche Personenverantwortung der externen VEFK (§ 222 StGB) vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann.
  2. (2)Eine zivilrechtliche Haftung der VEFK für Sach- und Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die VEFK haftet im Rahmen dieses Mandats ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. (3)Für den Fall, dass die VEFK von Dritten (z. B. Behörden, Berufsgenossenschaften, Geschädigten) aufgrund eines Schadensereignisses in Anspruch genommen wird, das auf einer lediglich leichten Fahrlässigkeit der VEFK beruht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die VEFK von allen finanziellen Ansprüchen, Bußgeldern und Verfahrenskosten im Innenverhältnis vollständig freizustellen.
  4. (4)Unterlässt der Auftraggeber die Umsetzung einer in Textform erteilten Sicherheitsaufforderung oder Mängelrüge der VEFK aus Budget- oder Termingründen, ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 3 Verschwiegenheit und Datenschutz

Wortlaut identisch mit Vertrag 1, § 2

Vertrag 3

Externe Bauüberwachung (Werkvertrag)

§ 1 Kündigung und Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung

  1. (1)Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur vollständigen Erbringung der geschuldeten Bauüberwachungsleistungen jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 648 Satz 1 BGB). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
  2. (2)Im Falle einer solchen freien Kündigung ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen in voller Höhe zu verlangen.
  3. (3)Für die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch nicht erbrachten Leistungen steht dem Auftragnehmer eine Vergütung zu. Die Parteien vereinbaren insoweit abweichend von der gesetzlichen Vermutung des § 648 Satz 3 BGB eine pauschale Vergütung in Höhe von 15 % des Honorars, das auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallen wäre. Den Parteien bleibt der Nachweis höherer oder geringerer ersparter Aufwendungen ausdrücklich vorbehalten.

§ 2 Verschwiegenheit und Datenschutz

Wortlaut identisch mit Vertrag 1, § 2

Hinweis: Diese Regelungen sind auf den B2B-Einsatz zugeschnitten und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Abweichungen zwischen diesen Vertragsbausteinen und den AGB gehen die individuell vereinbarten Vertragsbausteine vor.