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Ratgeber · Lesezeit 2 Minuten · Stand

DGUV Vorschrift 3 und die Rolle der vEFK

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist die Unfallverhütungsvorschrift, die in Betrieben am häufigsten mit Elektroprüfungen verbunden wird. Sie verlangt jedoch mehr als Prüfungen: Sie setzt eine funktionierende elektrotechnische Organisation voraus.

Was die Vorschrift verlangt

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und instand gehalten werden. Zusätzlich müssen sie sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden und regelmäßig geprüft werden.

Daraus folgt zweierlei: Es braucht eine fachlich geeignete Person mit Leitungsfunktion – und einen belegbaren Ablauf, wie diese Leitung im Alltag ausgeübt wird.

Die Verbindung zur vEFK

Die DGUV Vorschrift 3 nennt die verantwortliche Elektrofachkraft nicht namentlich. Die Rolle nach DIN VDE 1000-10 ist aber der etablierte Weg, die geforderte Leitung und Aufsicht personell zu hinterlegen. Ohne benannte Person bleibt offen, wer die Anforderung im Betrieb tatsächlich erfüllt.

Was die vEFK konkret übernimmt

Im Rahmen der übertragenen Aufgaben organisiert die vEFK:

  • Festlegung von Prüfumfang, Prüffristen und Prüfpersonen
  • Freigabe von Arbeitsverfahren und Arbeitsanweisungen
  • Qualifikationsnachweise und Unterweisung der Beschäftigten
  • Auswertung der Prüfergebnisse und Nachverfolgung von Mängeln
  • Bericht an die Unternehmensleitung

Was bei einer Prüfung durch Dritte abgefragt wird

Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Versicherer fragen selten nach einzelnen Messwerten. Gefragt wird nach der Organisation: Wer ist bestellt, seit wann, mit welchen Befugnissen, nach welchem Konzept wird geprüft und wie werden Mängel nachverfolgt. Diese Unterlagen sollten jederzeit greifbar sein.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ist die DGUV Vorschrift 3 für jeden Betrieb verbindlich?
Für Mitgliedsbetriebe der gesetzlichen Unfallversicherung ist sie verbindliches Recht. Der Umfang der Umsetzung richtet sich nach Art und Größe des Betriebs.
Reicht eine jährliche Prüfung aus?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Frist muss aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet und begründet sein; je nach Einsatzbedingungen kann sie kürzer oder länger ausfallen.
Kann die Aufgabe extern vergeben werden?
Die Organisationspflicht bleibt beim Unternehmen. Die fachliche Leitungsaufgabe kann jedoch schriftlich an eine externe verantwortliche Elektrofachkraft übertragen werden.

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