Ratgeber · Lesezeit 1 Minute · Stand
Abnahme elektrotechnischer Leistungen
Die Abnahme ist der wichtigste Zeitpunkt eines Bauvorhabens: Mit ihr geht die Gefahr über, die Vergütung wird fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt. Bei elektrotechnischen Gewerken entscheidet die Vorbereitung darüber, ob dieser Zeitpunkt zum Vorteil oder zum Nachteil des Auftraggebers wirkt.
Was die Abnahme auslöst
Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber die Leistung im Wesentlichen als vertragsgemäß. Die Folgen sind erheblich: Fälligkeit der Schlusszahlung, Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, Übergang der Leistungsgefahr und Umkehr der Beweislast. Wer danach einen Mangel geltend macht, muss ihn belegen.
Vorbereitung
Vor dem Termin sollten die Unterlagen vollständig vorliegen und stichprobenartig geprüft sein. Fehlen Nachweise, ist das ein sachlicher Grund, die Abnahme zu verschieben.
- Mess- und Prüfprotokolle der errichteten Anlage
- Revisionsunterlagen, Stromlaufpläne und Verteilerdokumentation
- Nachweise verwendeter Betriebsmittel und Konformitätserklärungen
- Einweisung des Betreibers und Bedienungsunterlagen
- offene Restleistungen und bekannte Mängel als Liste
Der Abnahmetermin
Sinnvoll ist eine gemeinsame, protokollierte Begehung. Das Protokoll hält Teilnehmer, Datum, festgestellte Mängel, Restleistungen mit Fristen und den ausdrücklichen Vorbehalt für Vertragsstrafen fest. Ohne diesen Vorbehalt kann ein Anspruch auf Vertragsstrafe verloren gehen.
Nach der Abnahme
Die im Protokoll festgehaltenen Punkte werden mit Terminen nachverfolgt und schriftlich abgeschlossen. Erst danach ist die Schlussrechnung sinnvoll prüfbar. Eine stillschweigende Abnahme durch Nutzung der Anlage lässt sich vermeiden, indem der Zustand vor Inbetriebnahme dokumentiert wird.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
- Darf die Abnahme verweigert werden?
- Bei wesentlichen Mängeln ja. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung, sind aber im Protokoll vorzubehalten.
- Was ist eine fiktive Abnahme?
- Unter bestimmten Voraussetzungen gilt eine Leistung nach Fristablauf oder Ingebrauchnahme als abgenommen. Deshalb sollte der Ablauf aktiv gesteuert und dokumentiert werden.
- Wer sollte den Termin fachlich begleiten?
- Eine auftraggeberseitige, von der ausführenden Firma unabhängige Fachperson. Sie prüft Unterlagen und Ausführung, ohne eigene Nachträge im Blick zu haben.
