Zum Inhalt springen

Ratgeber · Lesezeit 2 Minuten · Stand

Nachträge Schritt für Schritt prüfen

Nachträge sind im Elektrogewerk normal – strittig wird meist nicht das Ob, sondern die Höhe. Eine strukturierte Prüfung trennt berechtigte Mehrleistung von nachträglicher Preisanpassung und macht die Entscheidung für beide Seiten nachvollziehbar.

Schritt 1: Anspruchsgrund klären

Zuerst wird geprüft, worauf der Nachtrag gestützt wird: geänderte Leistung, zusätzliche Leistung, geänderte Bauumstände oder eine Anordnung des Auftraggebers. Ohne belegten Grund ist die Höhe zweitrangig.

Schritt 2: Gegen den Vertrag abgrenzen

Die entscheidende Frage lautet: War die Leistung im ursprünglichen Leistungsverzeichnis, in der Planung oder in den Vorbemerkungen bereits enthalten? Häufig handelt es sich um eine Leistung, die vertraglich geschuldet, aber kalkulatorisch unterschätzt war – das begründet keinen Nachtrag.

  • Leistungsverzeichnis und Vorbemerkungen abgleichen
  • Planstand zum Angebotszeitpunkt heranziehen
  • Protokolle und Anordnungen auf Schriftform prüfen
  • Bezug zum betroffenen Ursprungstitel herstellen

Schritt 3: Preis prüfen

Ein Nachtragspreis leitet sich aus der Urkalkulation ab, nicht aus einer freien Neukalkulation. Zu prüfen sind Ansätze für Material, Lohn, Zuschläge und Gerät sowie deren Verhältnis zu vergleichbaren Positionen des Hauptauftrags.

  • Materialpreise anhand vergleichbarer Positionen plausibilisieren
  • Lohnstunden gegen Aufwandswerte prüfen
  • Zuschlagssätze mit dem Hauptauftrag vergleichen
  • Doppelerfassung mit bereits vergüteten Positionen ausschließen

Schritt 4: Mengen und Nachweise

Mengen werden gegen Aufmaß, Pläne oder Stundenberichte geprüft. Stundenlohnarbeiten brauchen unterschriebene Nachweise mit Datum, Person, Tätigkeit und Bezug zum Nachtrag.

Schritt 5: Entscheidung dokumentieren

Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten: anerkannt, gekürzt oder abgelehnt – jeweils mit Begründung und Betrag. Diese Dokumentation trägt später sowohl in der Schlussrechnungsprüfung als auch in einer möglichen Auseinandersetzung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Muss ein Nachtrag vor Ausführung angekündigt werden?
In der Regel ja. Eine Ankündigung vor Ausführung ist üblich und in vielen Verträgen ausdrücklich gefordert; sie schafft für beide Seiten Klarheit.
Wie lange dauert eine Nachtragsprüfung?
Das hängt vom Umfang ab. Einzelne Nachträge lassen sich meist innerhalb weniger Arbeitstage bewerten, umfangreiche Nachtragspakete brauchen länger.
Was passiert bei unklarer Vertragsgrundlage?
Dann wird der Sachverhalt beschrieben, der strittige Anteil beziffert und eine Verhandlungsempfehlung gegeben. Eine rechtliche Bewertung bleibt der anwaltlichen Beratung vorbehalten.

Weiterlesen

Passend zum Thema.

Offene Fragen zu Ihrem Betrieb?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie die elektrotechnische Verantwortung bei Ihnen geregelt ist und wo Handlungsbedarf besteht.

Kostenloser Download

Haftungs-Checkliste Elektroorganisation

10 Punkte, die jede Geschäftsführung kennen sollte – ist Ihre Elektroorganisation rechtssicher? Als kompakte PDF-Checkliste – kostenlos per E-Mail.

  • 10 prüfbare Punkte zu Bestellung, Prüffristen und Dokumentation
  • Für klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare elektrotechnische Prozesse
  • In wenigen Minuten durchgearbeitet – mit klarer Auswertung

Kein Newsletter, keine Werbung – nur die Checkliste und die Bestätigungs-E-Mails. Keine Weitergabe an Dritte.