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Ratgeber · Lesezeit 1 Minute · Stand

Angebots-, Nachtrags- und Rechnungsprüfung

Angebote, Nachträge und Rechnungen hängen zusammen: Was in der Ausschreibung unscharf bleibt, taucht später als Nachtrag auf und landet schließlich in der Schlussrechnung. Wer an allen drei Stellen prüft, vermeidet die meisten Streitfälle.

Angebotsprüfung

Zuerst wird geprüft, ob die Angebote denselben Leistungsumfang abbilden. Fehlende Positionen, unklare Pauschalen und abweichende Fabrikate machen einen Preisvergleich sonst wertlos. Anschließend werden Einheitspreise, Stundensätze und Zuschläge eingeordnet und die offenen Punkte für das Bietergespräch zusammengestellt.

Nachtragsprüfung

Ein Nachtrag wird in drei Schritten geprüft: Besteht ein Anspruch dem Grunde nach, weil die Leistung nicht bereits geschuldet war? Wurde sie tatsächlich in diesem Umfang erbracht? Und passt der Preis zur vertraglichen Kalkulationsgrundlage? Jede Bewertung gehört schriftlich festgehalten.

Rechnungsprüfung

Geprüft werden Zuordnung zum Auftrag, Rechenrichtigkeit, Mengen gegen Aufmaß, Einheitspreise gegen Vertrag sowie Stundenlohn- und Materialnachweise. Bisherige Abschläge, Sicherheiten und Skontovereinbarungen werden berücksichtigt. Ergebnis ist ein Prüfvermerk mit begründeter Zahlungsempfehlung.

Was am meisten bringt

Aus der Praxis:

  • sauberes Leistungsverzeichnis vor der Ausschreibung
  • schriftliches Verfahren für Änderungen und Nachträge
  • laufende statt nachträglicher Prüfung der Abschlagsrechnungen
  • durchgehende Dokumentation verdeckter Leistungen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Lohnt sich eine Prüfung auch bei kleinen Aufträgen?
Oft ja, zumindest stichprobenhaft. Bei wiederkehrenden Wartungs- und Stundenlohnabrechnungen zeigen Stichproben schnell, ob die Abrechnung sauber läuft.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Die Prüfung ist technisch und kaufmännisch. Bei rechtlichen Fragen erfolgt die Zuarbeit an die von Ihnen beauftragte Rechtsberatung.

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